
Hilfe für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung im Alltag. Diese Leistungen sind für Sie zu 100% kostenlos. Wir begleiten Sie gerne bei der Antragstellung und klären mit der Kasse alles Weitere.

Assistenz während und nach der Schwangerschaft
Ob während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung – wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, haben Sie mit einer ärztlichen Verordnung den Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 24h SGB V.

Betreuung während einer Krankheit
Wenn eine Erkrankung Sie im Alltag stark einschränkt, kann selbst das Führen des Haushalts zur Herausforderung werden. Besonders dann, wenn Kinder im Haushalt leben, ist schnelle und zuverlässige Beihilfe gefragt. Hier greifen die Leistungen der Krankenkassen gemäß § 38 SGB V.

Nach einem Unfall oder einer Krankenhausbehandlung
Nach einer Operation oder einem Unfall verändern sich Alltag und Haushalt grundlegend. Einschränkungen durch Schmerzen; Bewegungsschwierigkeiten oder medizinische Nachsorge erschweren die Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Diese Last nehmen wir Ihnen gerne ab.

Als anerkannter Anbieter für alltagsnahe Unterstützung und Entlastung im häuslichen Umfeld, sorgen wir als Partner an Ihrer Seite für mehr Lebensqualität und selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden.
Gemeinsam statt einsam.